Am ersten Werktag des neuen Jahres gilt die Vorabpauschale des Vorjahres als zugeflossen, und die Bank rechnet sie für jeden Fonds im Depot ab, auch bei ausschüttenden ETFs, wenn die Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen. Mit dem Rechner schätzt du für einen ETF, wie hoch sie ausfällt, welcher Teil davon steuerpflichtig ist und ob nach dem Freistellungsauftrag noch Steuer bleibt.

Wie die Regel funktioniert und was sie für mein eigenes Depot bedeutet, steht im Artikel Vorabpauschale 2026: Auch Ausschütter können betroffen sein.

Wichtig vorab: Ich bin kein Steuerberater. Der Rechner bildet die gesetzliche Regel vereinfacht nach und ist keine Steuer- oder Anlageberatung; ob und wie sie auf deinen Fall passt, beurteile ich nicht.

Basiszins 2026
3,20 %
laut Bundesfinanzministerium, Zufluss am 4. Januar 2027
Prognose 2027
≈ 3,56 %
Näherung aus der Zinsstrukturkurve der Bundesbank (15 Jahre Restlaufzeit), Stand 04.11.2026. Maßgeblich ist der Wert am ersten Börsentag 2028; 2023 bis 2026 lag diese Näherung 0,01 bis 0,09 Prozentpunkte über dem späteren BMF-Wert.

Jahr

Basiszins 2026: 3,20 %, Zufluss am 4. Januar 2027. Das Jahr 2026 ist noch nicht vorbei: Wert am Jahresende und Ausschüttungen sind deine Schätzung.

Dein ETF

Anteile × Kurs am ersten Handelstag. Im Jahr gekauft: dieselben Anteile zum Kurs vom Jahresanfang, ersatzweise der Kaufbetrag.
Dieselben Anteile zum Kurs am letzten Handelstag, ohne Zukäufe im Jahr.
Bei thesaurierenden ETFs 0 €.
Im Kaufjahr zählt die Vorabpauschale nur anteilig: ein Zwölftel weniger je vollem Monat vor dem Kauf.
Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Ein Welt- oder Nasdaq-ETF ist ein Aktienfonds.

Steuer

Die Vorabpauschale 2026 gilt erst am 4. Januar 2027 als zugeflossen und verbraucht deshalb den Freistellungsauftrag 2027, der Anfang Januar meist noch frei ist. 1.000 € für Singles, 2.000 € für zusammen veranlagte Paare.
Abgeltungsteuer mit Soli: 26,375 % auf den steuerpflichtigen Teil.
Basisertrag
224,00 €
Vorabpauschale 2026
224,00 €
davon steuerpflichtig
156,80 €
Steuer darauf
0,00 €

So kommt das Ergebnis zustande

  1. Basisertrag: 10.000,00 € × 70 % × 3,20 % Basiszins = 224,00 €.
  2. Deckel: Wertzuwachs 1.000,00 € plus Ausschüttungen 0,00 € = 1.000,00 €. Der Deckel greift nicht.
  3. Vorabpauschale: 224,00 € minus Ausschüttungen 0,00 € = 224,00 €.
  4. Teilfreistellung: Aktienfonds / Aktien-ETF, 30 % steuerfrei. Steuerpflichtig: 156,80 €.
  5. Steuer: Der Freistellungsauftrag deckt 156,80 €. Es fällt keine Steuer an.
* Schätzung zur Orientierung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Abrechnung deiner Bank: Sie rechnet je Anteil mit dem Rücknahmepreis des Fonds und bei Fonds in Fremdwährung mit den jeweiligen Euro-Kursen. Der Deckel gilt je Fonds, deshalb jeden ETF einzeln rechnen statt das ganze Depot auf einmal. Die angesetzten Vorabpauschalen mindern später den Gewinn beim Verkauf (§ 19 Abs. 1 InvStG).

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