Vorabpauschale 2026: Auch Ausschütter können betroffen sein

Wichtig vorab: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel ist keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder sonstige Beratung. Ich beschreibe, wie die Vorabpauschale nach Gesetz und BMF funktioniert und was sie für mein eigenes Depot voraussichtlich bedeutet. Meine Zahlen sind eine Schätzung (Stand: 17. Oktober 2026); die echten Werte stehen erst in den Abrechnungen meiner Banken im Januar 2027, und dann aktualisiere ich diesen Artikel. Ob und wie das auf andere Fälle passt, beurteile ich nicht – das dürfen nur dazu befugte Personen und Stellen wie Steuerberater und, soweit sie nach § 4 Steuerberatungsgesetz befugt sind, Lohnsteuerhilfevereine. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehme ich keine Gewähr.

Ich halte ausschließlich ausschüttende ETFs. Trotzdem hat mir meine Bank im Januar 2026 eine Vorabpauschale für 2025 abgerechnet. Für 2026 wird das nicht weniger: Der Basiszins liegt mit 3,20 % so hoch wie seit Einführung der Vorabpauschale nicht. Hier steht, wie die Vorabpauschale funktioniert, warum auch ausschüttende ETFs betroffen sein können und was voraussichtlich Anfang 2027 auf mein Depot zukommt.

Kurz zusammengefasst

  • Basiszins 2026: 3,20 %, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium am 13. Januar 2026 [1]. Daraus ergibt sich ein Basisertrag von 2,24 % des Fondswerts zu Jahresbeginn.
  • Stichtag: Die Vorabpauschale für 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen [1]. Wann die Steuer tatsächlich vom Konto abgebucht wird, ist von Bank zu Bank verschieden.
  • Ausschüttende ETFs: Sie sind nicht automatisch außen vor. Nach § 18 InvStG ist die Vorabpauschale der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Jahres den Basisertrag unterschreiten [2]. Schüttet ein ETF weniger als 2,24 % aus und ist er im Jahr gestiegen, bleibt eine Vorabpauschale übrig.
  • Mein Depot: Nach meiner Schätzung (Stand Oktober 2026) lösen bei mir vor allem vier ETFs mit niedriger Ausschüttung eine Vorabpauschale aus (MSCI World, FTSE All-World, NASDAQ-100, Global Titans 50). Von den ETFs mit Dividendenfokus liegt voraussichtlich nur der Fidelity US Quality Income darunter, beim SPDR US Dividend Aristocrats ist es knapp.

Was die Vorabpauschale ist

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus, und ohne Vorabpauschale würde man auf ihre Erträge erst beim Verkauf Steuern zahlen. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass jedes Jahr ein Mindestertrag versteuert wird. § 18 Abs. 1 InvStG definiert sie als den Betrag, „um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten“ [2].

Das Gesetz geht in drei Schritten vor (§ 18 InvStG):

  1. Basisertrag = Rücknahmepreis zu Beginn des Jahres × 70 % des Basiszinses. Für 2026: × 0,7 × 3,20 % = 2,24 % [2].
  2. Deckel: Der Basisertrag ist auf den Wertzuwachs des Jahres plus die Ausschüttungen begrenzt [2]. Die Vorabpauschale ist damit höchstens so hoch wie der Kursanstieg im Jahr: Steigt ein Fonds nur wenig, wird sie kleiner; liegt sein Rücknahmepreis am Jahresende nicht über dem vom Jahresanfang, entfällt sie ganz.
  3. Vorabpauschale = Basisertrag minus Ausschüttungen des Jahres, mindestens null. Für Anteile, die erst im Laufe des Jahres gekauft wurden, vermindert sie sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat (§ 18 Abs. 2 InvStG) [2].

Zur Einordnung die Basiszinsen der letzten Jahre, jeweils laut BMF [1][3]:

Jahr Basiszins Basisertrag (70 %) Zufluss
2023 2,55 % 1,785 % 2. Januar 2024
2024 2,29 % 1,603 % 2. Januar 2025
2025 2,53 % 1,771 % 2. Januar 2026
2026 3,20 % 2,24 % 4. Januar 2027

Dass es diesmal der 4. und nicht der 2. Januar ist, liegt am Kalender: Der 2. Januar 2027 ist ein Samstag, und das BMF nennt ausdrücklich den 4. Januar 2027, einen Montag, als „ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres“ [1].

Versteuert wird die Vorabpauschale bei Aktienfonds nur zu 70 %: Nach § 20 InvStG sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), und zu diesen Erträgen zählt laut § 16 InvStG auch die Vorabpauschale [4][5]. Auf den steuerpflichtigen Teil fallen 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer [6].

Zur Frage, ob hier doppelt besteuert wird: Nach § 19 Abs. 1 InvStG mindern die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen den späteren Veräußerungsgewinn [7]. Der Systematik nach wird also ein Teil der Besteuerung vorgezogen; wie sich das in einzelnen Fällen auswirkt, beurteile ich nicht.

Warum auch ausschüttende ETFs betroffen sind

Der Gedanke „mein ETF schüttet aus, also betrifft mich das nicht“ ist verbreitet, aber nach dem Gesetzeswortlaut nicht richtig. Abgezogen werden nur die Ausschüttungen; liegen sie unter dem Basisertrag, bleibt der Rest als Vorabpauschale übrig. Die ING schreibt das in ihrem Wissensbereich ebenso: Auch bei einem ausschüttenden Fonds kann es zu einer Vorabpauschale kommen, wenn die Ausschüttung unterhalb des Basisertrags liegt [8].

Mit 2,24 % ist die Schwelle für 2026 hoch, und viele Markt-ETFs schütten deutlich weniger aus, wie die Tabelle zu meinem Depot weiter unten zeigt. Entscheidend ist die tatsächliche Ausschüttung des ETFs pro Anteil, nicht die Dividendenrendite des zugrunde liegenden Index. Beim iShares MSCI World (Dist) lag die Ausschüttung zum Beispiel 2025 bei rund 0,88 US-Dollar je Anteil [9], bei einem Kurs von gut 94 US-Dollar Ende 2025 also unter 1 %.

Zahlenbeispiel: So wirkt die Regel bei 10.000 €

Zur Veranschaulichung der gesetzlichen Regel, nicht als Berechnungshilfe: ein Aktienfonds mit 10.000 € Wert zu Jahresbeginn 2026, ganzjährig gehalten und im Jahr mindestens um den Basisertrag gestiegen, ohne Berücksichtigung weiterer steuerlicher Umstände.

Ausschüttungen 2026 Vorabpauschale davon steuerpflichtig nach Teilfreistellung (70 %)
keine (thesaurierend) 224 € 156,80 €
1,0 % (100 €) 124 € 86,80 €
1,5 % (150 €) 74 € 51,80 €
ab 2,24 % (224 €) 0 € 0 €

Die Beispiele zeigen vor allem eins: Bei ausschüttenden ETFs hängt die Vorabpauschale davon ab, wie viel sie im Jahr tatsächlich ausschütten.

Was das für mein Depot bedeutet (Schätzung, Stand Oktober 2026)

Meine ETFs liegen bei der ING und bei Scalable Capital, und alle sind ausschüttend. Für die Schätzung habe ich mit den Kursen meiner Sparplan-Ausführungen am 2. Januar 2026 als Näherung für den Wert zu Jahresbeginn gerechnet (die Bank rechnet mit dem Rücknahmepreis des Fonds), mit den Ausschüttungen je Anteil laut den Fondsanbietern bis Mitte Oktober und für Dezember mit derselben Ausschüttung wie im Vorjahr. Bei Fonds in US-Dollar habe ich die Ausschüttungsrendite in Dollar gerechnet; die Bank rechnet dagegen den Kurs und jede einzelne Ausschüttung zum jeweiligen EZB-Kurs in Euro um [13]. Weil der Dollar seit Jahresbeginn gegenüber dem Euro zugelegt hat, sind die Ausschüttungen in Euro etwas mehr wert, und die echte Vorabpauschale dürfte bei diesen Fonds etwas niedriger ausfallen. Alle meine ETFs liegen 2026 bisher deutlich im Plus, mindestens rund 9 % (Stand Oktober 2026). Bleibt das bis zum Jahresende so, greift der Deckel bei keinem.

Beide Spalten sind Schätzungen, jeweils in Prozent vom Kurs bzw. Wert zu Jahresbeginn:

ETF Ausschüttungen 2026 Vorabpauschale
iShares NASDAQ-100 (DE) ca. 0,17 % ca. 2,07 %
iShares Dow Jones Global Titans 50 (DE) ca. 0,38 % ca. 1,86 %
iShares MSCI World (Dist) ca. 0,96 % ca. 1,28 %
Vanguard FTSE All-World (Dist) ca. 1,48 % ca. 0,76 %
Fidelity US Quality Income ca. 1,54 % ca. 0,70 %
iShares MSCI EM (Dist) ca. 1,89 % ca. 0,35 %
SPDR S&P US Dividend Aristocrats ca. 2,27 % 0 % (Grenzfall)
iShares STOXX Europe 600 (DE) ca. 2,79 % 0 %
Vanguard FTSE All-World High Dividend Yield ca. 2,86 % 0 %
VanEck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders ca. 3,53 % 0 %
iShares STOXX Global Select Dividend 100 (DE) ca. 4,51 % 0 %
Invesco FTSE Emerging Markets High Dividend Low Volatility ca. 5,25 % 0 %

Die Ausschüttungen stammen von den Produktseiten von iShares, State Street (SPDR) und Vanguard; für Fidelity, Invesco und VanEck habe ich sie justETF entnommen, ebenso die Einstufung dieser drei als Aktienfonds [9]. Beim SPDR entscheidet die Dezember-Ausschüttung, ob überhaupt etwas anfällt; selbst dann wären es nur wenige Euro.

Über alle meine ETFs gerechnet komme ich auf eine Vorabpauschale von rund 0,8 % meines ETF-Werts zu Jahresbeginn. Rechne ich die Anteile dazu, die ich 2026 per Sparplan gekauft habe und die nach Kaufmonat anteilig zählen, sind es rund 0,9 %. Der größte Teil entfällt auf die vier ETFs mit der niedrigsten Ausschüttung oben in der Tabelle.

Diese Tabelle gilt für meine Zahlen und lässt sich nicht auf andere Depots übertragen. Maßgeblich sind am Ende die Werte, die Fondsgesellschaften und Banken ermitteln – unter anderem hängt es davon ab, welcher Kurs genau als Wert zu Jahresbeginn gilt und wie Ausschüttungen rund um den Jahreswechsel zugeordnet werden.

Bei meinen Zahlen zeigt sich: Die ETFs mit höherer Ausschüttung liegen 2026 über der Schwelle von 2,24 %, die mit niedriger Ausschüttung darunter – auch ein ETF mit Dividendenfokus wie der Fidelity US Quality Income kann mit rund 1,5 % darunter liegen. Eine Empfehlung leite ich daraus nicht ab – die Vorabpauschale ist nur ein Aspekt neben Rendite, Kosten und Risiko, und ich gebe keine Anlageberatung.

Wann wird die Steuer abgebucht?

Der 4. Januar 2027 ist der Tag, an dem die Vorabpauschale steuerlich als zugeflossen gilt. An diesem Tag entsteht die Kapitalertragsteuer, und die Bank hat sie einzubehalten (§ 44 Abs. 1 EStG) [6]. Tatsächlich abgebucht wird sie aber erst, wenn der Bank die nötigen Fondsdaten vorliegen, und das ist von Bank zu Bank verschieden. Die beiden Banken, bei denen meine ETFs liegen, schreiben dazu (Stand jeweils 17. Oktober 2026):

  • ING: Die ersten Abrechnungen erstellt die ING laut eigener Hilfe „ab Mitte Januar“, wegen der vielen Fonds über mehrere Wochen [10].
  • Scalable Capital: Laut Hilfe-Center wird die Steuer „voraussichtlich Anfang Januar“ vom Broker-Konto abgebucht; den Betrag findet man im entsprechenden Dokument in der Mailbox [11].

Zwei weitere Punkte gebe ich aus Gesetz und Bankangaben wieder; sie sind keine Handlungsempfehlung:

  • Sparer-Pauschbetrag: Für die Verrechnung mit dem Sparer-Pauschbetrag kommt es auf das Jahr des Zuflusses an, bei der Vorabpauschale 2026 also auf 2027 [2][6][12]. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, beurteile ich nicht.
  • Zu wenig Guthaben: § 44 Abs. 1b EStG sieht vor, dass der Anleger der Bank den Steuerbetrag zur Verfügung stellt; bei fehlender Deckung ist nach dem Gesetz eine Anzeige an das Finanzamt vorgesehen [6]. Die ING schreibt in einem Wissensartikel von Februar 2024, dass sie es bei fehlender Deckung einige Wochen später erneut versucht [8].

Was ich im Januar nachtragen will

Ich plane, die Schätzung oben nach Eingang der Abrechnungen von ING und Scalable durch die echten Werte zu ersetzen – einschließlich der tatsächlichen Dezember-Ausschüttungen, beim SPDR die spannende Frage. Bis dahin ist dieser Artikel eine Momentaufnahme mit Stand 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wann ist die Vorabpauschale 2026 fällig? Sie gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen; in diesem Moment entsteht die Kapitalertragsteuer [1][6]. Abgebucht wird sie je nach Bank im Januar oder etwas später; die ING rechnet laut eigener Hilfe ab Mitte Januar über mehrere Wochen ab [10].

Fällt bei ausschüttenden ETFs eine Vorabpauschale an? Das kann sein. Nach § 18 InvStG zählt, ob die Ausschüttungen eines Jahres unter dem Basisertrag liegen [2]. Für 2026 liegt diese Schwelle bei 2,24 % des Werts zu Jahresbeginn.

Welches Jahr ist für den Sparer-Pauschbetrag maßgeblich? Nach den Quellen das Jahr des Zuflusses, bei der Vorabpauschale 2026 also 2027 [2][6][12]. Für einzelne Depots beurteile ich das nicht.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert? Nach § 19 Abs. 1 InvStG mindern die angesetzten Vorabpauschalen den späteren Veräußerungsgewinn [7]. Einzelfälle beurteile ich nicht.

Beantwortest du meine Frage zu meinem Depot? Nein. Zu einzelnen Depots und Steuerfällen beantworte ich keine Fragen und bewerte keine Fälle – weder in Kommentaren noch per Mail oder auf Instagram, auch nicht kurz oder nur grob. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 2 Steuerberatungsgesetz befugten Personen und Stellen vorbehalten, zu denen ich nicht gehöre. Ansprechpartner sind etwa Steuerberater und, soweit sie nach § 4 Steuerberatungsgesetz befugt sind, Lohnsteuerhilfevereine.

Wie es weitergeht

Wie sich die Ausschüttungen meiner ETFs Monat für Monat entwickeln, zeige ich auf der Seite Dividenden-Einnahmen. Warum ich neben einem MSCI World noch weitere ETFs halte, steht in Mehr als nur MSCI World, und welche Dividenden-ETFs es gibt, im Dividenden-ETF-Guide. Im Artikeltext stehen keine Partnerlinks. Für Scalable Capital nutze ich Affiliate-Links über das Partnernetzwerk financeads: Eröffnet jemand über einen solchen Link in der Seitenleiste oder auf verlinkten Seiten ein Depot, kann ich eine Provision erhalten. Für Inhalte werde ich nicht bezahlt – dieser Artikel ist weder beauftragt noch gesponsert.

Noch einmal zur Einordnung: Dieser Artikel erklärt die Vorabpauschale anhand von Gesetz und BMF-Angaben und zeigt eine Schätzung für mein eigenes Depot. Er ersetzt keine Steuerberatung. Gesetze, BMF-Angaben und die Praxis der Banken ändern sich; maßgeblich sind immer die aktuellen amtlichen Unterlagen und die Abrechnungen der Bank. Hinweise auf sachliche Fehler nehme ich gern über das Kontaktformular entgegen.

Quellen

Stand aller Quellen: 17. Oktober 2026.

  1. Bundesfinanzministerium: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale, BMF-Schreiben vom 13.01.2026
  2. § 18 InvStG – Vorabpauschale
  3. Bundesfinanzministerium: Basiszins zum 2. Januar 2025, BMF-Schreiben vom 10.01.2025; Werte 2023 und 2024 aus den BMF-Schreiben vom 04.01.2023 (BStBl I 2023 S. 178) und 05.01.2024 (BStBl I 2024 S. 154)
  4. § 20 InvStG – Teilfreistellung
  5. § 16 InvStG – Investmenterträge
  6. § 44 EStG – Entrichtung der Kapitalertragsteuer; § 43a EStG; § 4 SolZG
  7. § 19 InvStG – Veräußerungsgewinne
  8. ING: Fiktive Fondsgewinne – die Vorabpauschale (Artikel vom 16.02.2024)
  9. Ausschüttungen je Anteil: iShares-Produktseiten, z. B. MSCI World (Dist), NASDAQ-100 (DE), Global Titans 50 (DE) und MSCI EM (Dist); State Street SPDR (Ausschüttungshistorie) und Vanguard; für Fidelity, Invesco und VanEck justETF
  10. ING: Hilfe – Investmentsteuerreform
  11. Scalable Capital: Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
  12. § 44a EStG und § 20 Abs. 9 EStG – Freistellungsauftrag, Sparer-Pauschbetrag
  13. Bundesministerium der Finanzen: Anwendungsfragen zu § 18 InvStG, BMF-Schreiben vom 21.05.2019 (Rz. 18.6, Währungsumrechnung)

Kein Angebot oder Anlageberatung

Die Inhalte auf dieser Website dienen ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar. Es wird keine Haftung für Investitionsentscheidungen übernommen, die auf Basis der Inhalte dieser Seite getroffen werden.

Risiko-Hinweis

Investitionen in Aktien, ETFs, Kryptowährungen, P2P-Kredite oder andere Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Informiere dich gründlich und ziehe bei Bedarf eine professionelle Beratung hinzu, bevor du finanzielle Entscheidungen triffst.

Transparenz-Hinweis

Mit * gekennzeichnete Links sowie Empfehlungen mit dem Hinweis „Anzeige“ sind Affiliate-Links (Werbelinks). Wenn du über diese Links etwas kaufst oder dich anmeldest, erhalte ich eine Provision, ohne dass dir dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Diese Provisionen helfen mir dabei, die Webseite zu betreiben und weiterhin kostenlose Inhalte anzubieten.

Bitte beachte: Die angegebenen Preise sind Momentaufnahmen und können sich seit der letzten Aktualisierung geändert haben. Es gilt der Preis auf der Seite des Anbieters zum Zeitpunkt des Kaufs.

Ich empfehle nur Produkte und Services, die ich selbst nutze bzw. gelesen habe. Meine Meinung wird nicht durch Affiliate-Partnerschaften beeinflusst.