Wichtig vorab: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel ist keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder sonstige Beratung. Ich beschreibe, wie ich meine eigenen P2P-Zinsen für das Jahr 2025 erklärt habe, was in meinem Steuerbescheid steht und was dazu in Gesetz und amtlicher Anleitung steht. Ob und wie das auf andere Fälle passt, beurteile ich nicht – das dürfen nur Steuerberater und, soweit sie nach § 4 Steuerberatungsgesetz befugt sind, Lohnsteuerhilfevereine. Alle Zeilennummern gelten nur für den Vordruck Anlage KAP 2025. Stand: 11. Oktober 2026; für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehme ich keine Gewähr.
Ich investiere über vier P2P-Plattformen: Mintos, Peerberry, Swaper und Go & Grow. In meinem Steuerbescheid für 2025 stehen dafür zusammen 2.190,66 € Zinsen. Keine der vier Plattformen hat davon deutsche Abgeltungsteuer abgezogen, und keine hat mir eine deutsche Steuerbescheinigung ausgestellt. Ich habe die Zinsen deshalb selbst in meiner Steuererklärung angegeben – und dabei beim ersten Versuch einen Fehler gemacht, den das Finanzamt korrigiert hat. Hier steht, wie das bei mir gelaufen ist.
Kurz zusammengefasst
- Einordnung: Nach meinem Verständnis zählen P2P-Zinsen zu den Kapitalerträgen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; für sie nennt § 32d EStG einen Steuersatz von 25 %, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer [1][2].
- Steuerabzug: Peerberry, Swaper und Go & Grow haben bei mir nichts einbehalten. Mintos hat auf Zinsen aus Notes 5 % lettische Quellensteuer abgezogen – aber keine deutsche Abgeltungsteuer.
- Meine Zeile: Ich habe die P2P-Zinsen 2025 in Zeile 19 der Anlage KAP angegeben, der Zeile für ausländische Kapitalerträge.
- Mein Fehler: Laut Finanzamt sind in Zeile 19 regelmäßig die saldierten Kapitalerträge einzutragen. Ich hatte die Verluste aus meinem Broker-Depot dort nicht abgezogen. Das Finanzamt hat das korrigiert – zu meinen Gunsten.
- Quellensteuer: Die lettische Quellensteuer von Mintos habe ich als ausländische Steuer angegeben.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland besteuert werden
Das Einkommensteuergesetz erfasst in § 20 Abs. 1 Nr. 7 „Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art“, und zwar unabhängig davon, wie die Anlage zivilrechtlich gestaltet ist [1]. Darunter fallen nach meinem Verständnis sowohl die Notes bei Mintos als auch die abgetretenen Kreditforderungen bei Peerberry und Swaper. Gewinne und Verluste aus Verkauf oder Rückzahlung solcher Forderungen erfasst § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 EStG [1]; dass auch der endgültige Ausfall zu einem Verlust führt, hat der Bundesfinanzhof entschieden [13].
Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG) [2]. Dazu kommt nach §§ 3 und 4 des Solidaritätszuschlaggesetzes ein Zuschlag von 5,5 % auf diese Steuer – bei Kapitalerträgen, die erst in der Steuererklärung erfasst werden, ohne die Freigrenze, die für die normale Einkommensteuer gilt [3]. Ohne Kirchensteuer sind das rechnerisch 26,375 %.
Der entscheidende Unterschied zu Zinsen von einer deutschen Bank: Eine deutsche Bank behält die Abgeltungsteuer direkt ein. Die P2P-Plattformen sitzen in Lettland, Kroatien und Estland und tun das nicht. Für diesen Fall sagt § 32d Abs. 3 EStG, dass der Steuerpflichtige die Erträge in seiner Erklärung „anzugeben“ hat [2]. Ein Freistellungsauftrag ist nur gegenüber inländischen Stellen vorgesehen (§ 44a EStG) [4]. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) wird dann in der Veranlagung berücksichtigt, soweit er nicht schon über Freistellungsaufträge bei inländischen Banken verbraucht ist – das fragt die Anlage KAP 2025 in den Zeilen 16 und 17 ab (§ 20 Abs. 9 EStG) [1][5].
Die amtliche Anleitung zur Anlage KAP 2025 enthält außerdem die Aussage, dass eine Erklärungspflicht „auch, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Freibetrag nicht übersteigen“ besteht [5]. Ob das auf einen konkreten Fall zutrifft, beurteile ich nicht.
Was die vier Plattformen für 2025 liefern
Für meine Erklärung 2025 hatte ich von jeder Plattform ein Dokument. Die Zinsen in der letzten Spalte sind die Beträge, die in meinem Steuerbescheid für 2025 stehen.
| Plattform (Betreiber 2025) | Unterlagen | Zinsen 2025 laut Bescheid |
|---|---|---|
| Mintos AS Mintos Marketplace, Riga (Lettland) |
Steuerbericht | 852,01 € |
| Peerberry Peerberry d.o.o., Zagreb (Kroatien) |
„Tax Statement“ | 383,87 € |
| Swaper Swaper Platform OÜ, Tallinn (Estland) |
Jahresübersicht, laut Swaper „not a Tax report“ | 788,29 € |
| Go & Grow Bondora Capital OÜ (Estland), heute Go&Grow OÜ |
Kontoauszug bzw. Steuerbericht, im Konto abrufbar | 166,49 € |
| Summe | 2.190,66 € |
Dass das Finanzamt diese Beträge bei mir angesetzt hat, heißt nicht, dass sie für andere Fälle richtig wären.
Keines dieser Dokumente ist eine Steuerbescheinigung im Sinne des deutschen Rechts. Eine Bescheinigung nach amtlichem Muster (§ 45a EStG) stellen nur inländische Stellen aus [6]. Die Plattformen weisen in ihren Dokumenten selbst auf deren Grenzen hin: Mintos schreibt in meinem Bericht, die Angaben seien „ein hilfreiches Instrument, sollten aber nicht als endgültiger Steuerbericht betrachtet werden“. Peerberry weist darauf hin, dass das Statement nicht bedeutet, dass die Einnahmen bei einer Behörde erklärt wurden.
Quellensteuer hat bei mir nur Mintos einbehalten (dazu gleich mehr). Peerberry schreibt im eigenen Hilfe-Center, dass keine Steuern einbehalten werden [7]. Für Go & Grow (Sitz Estland) passt dazu der Grundsatz der estnischen Steuerbehörde, dass Zinsen an Nicht-Ansässige in Estland in der Regel nicht besteuert werden [8]; mein Kontoauszug weist auch keinen Steuerabzug aus. Bei Swaper weist meine Jahresübersicht 0,00 € einbehaltene Steuer aus. (Plattform- und Behördenangaben: Stand Oktober 2026.)
Führt Mintos Steuern ab?
Ja – aber keine deutschen. Mintos hat bei mir auf Zinsen aus Notes 5 % lettische Quellensteuer einbehalten. Auf Zinsen aus Forderungen (Claims) fiel bei mir keine Quellensteuer an. Den 5-%-Satz wendet Mintos laut Hilfe-Center bei Privatanlegern mit Steuersitz in der EU/im EWR (außer Lettland) an, die ihre Steuerdaten samt Steuer-ID im Konto hinterlegt und bestätigt haben, als Privatperson zu investieren; sonst nennt Mintos bis zu 25,5 % (Stand Oktober 2026) [9][16][17].
Mein Mintos-Bericht für 2025 weist Zinsen von zusammen 852,01 € vor Quellensteuer und zusammen 42,35 € einbehaltene lettische Quellensteuer aus. In meinem Bescheid stehen für Mintos die 852,01 €.
Die 42,35 € habe ich zusammen mit weiteren ausländischen Quellensteuern als anrechenbare ausländische Steuer angegeben (Anlage KAP 2025, Zeile 41). Im Bescheid stehen insgesamt 203 € angerechnete ausländische Steuern; darin ist nach meiner Erklärung auch die Mintos-Quellensteuer enthalten.
Zwei Dinge dazu aus den amtlichen Quellen, ohne dass ich sie für andere Fälle bewerte: Angerechnet werden nach § 32d Abs. 5 EStG höchstens 25 % auf den einzelnen Ertrag und insgesamt höchstens die deutsche Steuer, die auf die ausländischen Kapitalerträge des Jahres entfällt [2]. Und nach dem BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer verfällt ausländische Steuer, die sich nicht anrechnen lässt, etwa weil Verluste oder der Sparer-Pauschbetrag die deutsche Steuer schon auf null bringen; das gilt laut BMF in der Veranlagung entsprechend [10].
Wo ich die Zinsen eingetragen habe – und was das Finanzamt korrigiert hat
Die folgende Tabelle zeigt, was ich in meiner Erklärung eingetragen habe. Sie ist keine Ausfüllanleitung und lässt sich nicht auf andere Fälle übertragen. Die Zeilen gelten nur für den Vordruck 2025; ab dem Steuerjahr 2026 verschieben sich Zeilennummern der Anlage KAP – laut BMF steht die anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuer dann zum Beispiel in Zeile 43 statt 41 [11].
| Zeile 2025 (Kennzahl) | Bezeichnung im Vordruck | Was bei mir dort steht |
|---|---|---|
| 19 (234) | Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 26a und 52) | die Zinsen aller vier P2P-Plattformen, zusammen mit den Erträgen aus meinem Depot bei einem ausländischen Broker |
| 22 (235) | In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien | Verluste aus dem Broker-Depot; P2P-Verluste hatte ich 2025 keine |
| 41 (284) | Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern | unter anderem die Mintos-Quellensteuer |
Kennzahlen und Bezeichnungen stammen aus dem amtlichen Vordruck 2025 [12]; die Kennzahlen gelten für Person A (bei Person B: 434, 435 und 484).
Mein Fehler in Zeile 19
In meiner ursprünglichen Erklärung hatte ich in Zeile 19 nicht den Saldo eingetragen. Die Verluste aus meinem Broker-Depot standen zwar gesondert in Zeile 22, waren in Zeile 19 aber nicht abgezogen. Nachdem ich dem Finanzamt im Juli die Unterlagen der Plattformen und des Brokers geschickt hatte, hat es den Betrag korrigiert und mir die Korrektur am Telefon erklärt. In den Erläuterungen zu meinem Bescheid steht dazu:
„In der Zeile 19/ Kennzahl 234 der Anlage KAP sind regelmäßig die saldierten Kapitalerträge einzutragen (Gewinne abzüglich Verluste). Die Verluste sind darüber hinaus zusätzlich gesondert auszuweisen, da diesbezüglich besondere Verlustverrechnungskreise angewendet werden.“
Die Korrektur fiel zu meinen Gunsten aus: Mit meinen ursprünglichen Angaben hätte ich zu viel Steuern gezahlt.
Die amtliche Anleitung 2025 folgt demselben Prinzip: Veräußerungen gehören laut Anleitung „zusätzlich in die Zeilen 20 und/oder 22 und/oder 23“, und Verluste aus Forderungsausfällen ohne Bescheinigung eines ausländischen Kreditinstituts „in die Zeilen 18 und / oder 19 und zusätzlich in Zeile 22“ [5]. Ob und wie sich das ab dem Steuerjahr 2026 ändert, steht in den dann gültigen amtlichen Unterlagen.
Und wenn ein P2P-Kredit ausfällt?
Das ist die Frage, die mich seit dem Nera-Fall bei Mintos am meisten beschäftigt. Für 2025 spielte sie bei mir noch keine Rolle: Mein Mintos-Bericht 2025 weist keine Abschreibungen aus, und Zahlungen von Nera Capital stehen laut Mintos erst seit April 2026 aus. Was die amtlichen Quellen zu Ausfällen sagen – als Wiedergabe, nicht als Bewertung einzelner Fälle:
- Der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung führt nach dem Bundesfinanzhof zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust – aber erst, „wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden“ [13].
- Das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer nennt als Maßstab, dass keine rechtliche Möglichkeit zur Durchsetzung der Forderung mehr besteht; die bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens reicht nicht, es sei denn, der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt [10].
- Ein Verkauf mit Abschlag am Zweitmarkt ist eine Veräußerung; der Verlust ergibt sich aus Verkaufserlös abzüglich Veräußerungskosten und Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 EStG) [1].
- Die frühere Grenze von 20.000 € pro Jahr für die Verrechnung von Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG alte Fassung) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen. Laut § 52 Abs. 28 Satz 26 EStG ist sie „auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden“ [14]. Einige ältere Artikel im Netz nennen sie noch.
In meinem Mintos-Konto stehen die Nera-Forderungen nicht als abgeschrieben, sondern im Status „Verhandlung“ mit erwarteter vollständiger Rückholung (Stand 30. September 2026; Details auf meiner Seite P2P-Einnahmen). Ob und wann daraus steuerlich ein Verlust wird, kann ich heute nicht sagen.
Zur Anlage KAP 2025: Die frühere Zeile 25 für Ausfallverluste ist im Vordruck 2025 als „frei“ markiert; Zeile 15 gibt es nur noch für Verluste, die eine inländische Bank bescheinigt hat. Für Verluste ohne Bescheinigung eines ausländischen Instituts verweist die Anleitung auf die Zeilen 18/19 und zusätzlich Zeile 22 (siehe oben). An anderer Stelle heißt es in derselben Anleitung allerdings noch, Verluste aus Forderungsausfällen seien „ausschließlich in Zeile 25“ zu erklären [5]. Ich gebe diesen Widerspruch hier nur wieder; wie er aufzulösen ist, beurteile ich nicht.
Häufige Fragen
Stellt Mintos eine Steuerbescheinigung aus? Nicht im Sinne des deutschen Rechts. Mintos stellt einen Steuerbericht bereit, der unter anderem Zinsen und einbehaltene Quellensteuer ausweist. Die Nachweise über die einbehaltene lettische Quellensteuer nennt das deutsche Mintos-Hilfe-Center zwar „Steuerbescheinigungen“ [16]; eine Bescheinigung nach amtlichem deutschem Muster (§ 45a EStG) gibt es aber nur von inländischen Stellen [6].
Behält Go & Grow Steuern ein? Bei mir nicht. In meinem Bescheid für 2025 stehen 166,49 € Zinsen aus Go & Grow. Vertragspartner war 2025 noch die Bondora Capital OÜ; seit dem 20.04.2026 heißt die Gesellschaft Go&Grow OÜ [15].
Kann man Plattformgebühren von den Zinsen abziehen? Nach § 20 Abs. 9 EStG ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitalerträgen ausgeschlossen [1]. Das BMF-Schreiben unterscheidet allerdings zwischen nicht abziehbaren Verwaltungsgebühren und Veräußerungskosten, die sich steuerlich auswirken [10]. Wie eine einzelne Plattformgebühr einzuordnen ist, beurteile ich nicht.
Zur Einordnung, welche Gebühren bei meinen vier Plattformen überhaupt anfallen: Bei Peerberry und Swaper zahle ich keine Gebühren, in meinen Unterlagen für 2025 taucht dort auch keine auf. Bei Go & Grow zahle ich 1 € pro Auszahlung; eine Konto- oder Verwaltungsgebühr gibt es dort nicht [18]. Bei Mintos fällt seit 2025 eine Portfolio-Management-Gebühr für Auto-Invest-Portfolios an (Core Loans 0,39 % p. a., Custom Loans 0,29 % p. a.); rein manuelles Investieren bleibt laut Mintos gebührenfrei [19][20]. Mehr dazu steht in meinem Mintos-Erfahrungsbericht.
Beantwortest du meine Frage zu meiner Steuererklärung? Nein. Zu einzelnen Steuererklärungen beantworte ich keine Fragen und bewerte keine Fälle – weder in Kommentaren noch per Mail oder auf Instagram, auch nicht kurz oder nur grob. Hilfeleistung in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz bestimmten Personen und Stellen vorbehalten, zu denen ich nicht gehöre. Ansprechpartner sind Steuerberater und, soweit sie nach § 4 Steuerberatungsgesetz befugt sind, Lohnsteuerhilfevereine.
Wie es weitergeht
Ich aktualisiere diesen Artikel, wenn ich meine Erklärung für 2026 gemacht habe – dann mit dem neuen Vordruck und, falls es dazu kommt, mit dem Nera-Fall. Wie sich meine P2P-Zinsen Monat für Monat entwickeln, zeige ich auf der Seite P2P-Einnahmen. Wie sich die vier Plattformen unterscheiden, steht im Plattform-Vergleich, und zu jeder Plattform gibt es einen eigenen Erfahrungsbericht: Mintos, Peerberry, Swaper und Go & Grow. Im Artikeltext selbst stehen keine Partnerlinks; in der Seitenleiste und auf den verlinkten Erfahrungsberichten kann es welche geben.
Noch einmal zur Einordnung: Dieser Artikel beschreibt meine eigene Steuererklärung 2025 und gibt amtliche Quellen wieder. Er ersetzt keine Steuerberatung. Gesetze, Vordrucke und die Praxis der Finanzämter ändern sich; maßgeblich sind immer die aktuellen amtlichen Unterlagen. Hinweise auf sachliche Fehler im Artikel nehme ich gern über das Kontaktformular entgegen.
Quellen
Stand aller Quellen: 11. Oktober 2026.
- § 20 EStG – Kapitalvermögen
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 3 SolZG und § 4 SolZG – Bemessungsgrundlage und Zuschlagsatz
- § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug (Freistellungsauftrag), i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 4 EStG
- ELSTER: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025, Anlage KAP
- § 45a EStG – Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer
- Peerberry: Do I have to pay taxes from the income gained using the PeerBerry platform?
- Estnische Steuerbehörde EMTA: Interest and dividends of non-residents
- Mintos Hilfe-Center: Deutschland: Leitfaden zur Besteuerung von Kapitaleinkünften
- Bundesfinanzministerium: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, BMF-Schreiben vom 14.05.2025 (u. a. Rz. 60, 93, 120, 122, 206)
- Bundesfinanzministerium: BMF-Schreiben vom 16.05.2025 zur Steuerbescheinigung (Rn. 37 und Muster I)
- Anlage KAP 2025, amtlicher Vordruck (abrufbar über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung)
- Bundesfinanzhof: Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15
- § 52 EStG – Anwendungsvorschriften (Abs. 28 Satz 26)
- Go & Grow Hilfe-Center: Go & Grow ist jetzt unsere offizielle Marke!
- Mintos Hilfe-Center: Wie funktioniert der Steuereinbehalt bei Mintos?
- Mintos Hilfe-Center: Senkung des Quellensteuersatzes auf 5 %
- Go & Grow Hilfe-Center: Welche Gebühren fallen bei Go & Grow an?
- Mintos Hilfe-Center: Wie werden Gebühren für Investitionen über Core Loans und Legacy-Portfolios erhoben?
- Mintos Hilfe-Center: Was ist die Verwaltungsgebühr für das Custom-Loans-Portfolio?
